WIR UNTERSTÜTZEN DIE VOLKSINITIATIVE

Dr. Susanne Kirchhof
Agrarwissenschaftlerin
1. Vorsitzende des Landesverbands
Für Mensch und Natur –
Gegenwind Schleswig-Holstein
e. V.
Holtsee
Ansprech- und Vertrauensperson
Die Umsetzung der Energiewende läuft in Schleswig-Holstein aus dem Ruder. Immer größere Windkraftanlagen werden gebaut, ohne dass die Abstände zu Wohnhäusern vergrößert werden. Die Lärmbelastung durch tieffrequenten und pulsierenden Dauerlärm nimmt zu. Menschen, die neben den neuen riesigen Anlagen leben müssen, berichten von Schlaflosigkeit, Schwindel, Bluthochdruck, Tinnitus und vielen anderen ernstzunehmenden Symptomen. Die Vorschriften zum Schutz der Menschen vor übermäßiger Lärmbelastung sind nachweislich veraltet. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Verantwortung für die
Menschen ernst zu nehmen und vorsorgend größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung festzulegen.

Prof. i.R. Dr. Henning Müller zum Hagen
Universitätsprofessor im Ruhestand
Bargteheide
Diplom in Physik, Forschung an der Universität, Promotion und Habilitation in Physik, Universitäts-Professor für Mathematik, u.a. Forschung in Mathematischer Physik. Ich habe als Physiker zahlreiche Schall- und Infraschall-Publikationen eingehend geprüft und ich halte die gesundheitlichen Gefahren, insbesondere durch Infraschall, für groß. Ich möchte die betroffenen Menschen und meine Familie vor diesen Gefahren schützen. Darüber hinaus bedrohen die Windkraftanlagen unsere Lebensgrundlage und verringern die geschaffenen Werte unserer Häuser. Ich halte somit die 10-H-Abstandsregel für dringend geboten.

Gabriele Artinger
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Bargteheide
Studium der Oecotrophologie und Human Medizin.
Tätig als Fachärztin für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren und Ernährungsmedizin in Hamburg. Gerne wollen wir unseren Beitrag für die Energiewende, für den Umwelt- und Naturschutz leisten. Der forcierte Bau von Windkraftanlagen zu nahe an der Wohnbebauung schädigt allerdings die Gesundheit der dort wohnenden Menschen, die in ihren Wohnungen nachts erholsamen Schlaf suchen wollen. Mindestabstände von 400 Meter zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen sowie 800 Meter zur geschlossenen Wohnbebauung sind zu wenig. Die veralteten Richtlinien und Normen bilden die tatsächliche Schallbelastung nicht ab.
Wir haben Vorsorge zu treffen. Daher bin ich für die 10-H-Regel. Der Mindestabstand einer Windkraftanlage muss mindestens dem 10-fachen der Höhe entsprechen.

Dr. Hans-Joachim Reh
Betriebswirt und Energieexperte
Bargteheide
10 Jahre Geschäftsführender Gesellschafter Energotec Energietechnik GmbH, Düsseldorf; 5 Jahre GEW Rheinland Köln, zuständig für Vertrieb von Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Einkauf Strom und Gas; 14 Jahre im Vorstand der HEW Hamburgische Electricitäts-Werke AG, Hamburg, sowie Vattenfall Europe AG, Berlin, zuständig für Vertrieb, Stromnetze, Fernwärme, Erneuerbare Energien. Diverse Aufsichtsratsfunktionen: z.B. Windpark Westküste, REpower-Systems AG (heute: Senvion AG), Denker & Wulff AG (Projektentwickler Windkraft), Colexon AG (Photovoltaik), Errichtung eines „Bürgerwindparks“ in HH-Neuland. Windkraft ist eine Hauptsäule der Energiewende, allerdings läuft die Entwicklung ohne Plan völlig aus dem Ruder. Da die Netze zunehmend überlastet sind, kommt es zu nutzlosen Kosten in Milliardenhöhe zu Lasten der Stromverbraucher. Die Windkraft zerstört nachhaltig bisher peinlich geschützte Natur (Fauna, Wälder, Erholungsräume), belastet gesundheitlich zunehmend die Anwohner in unserem dicht besiedelten Land und ruiniert den Wert des Eigentums, führt zu Verlust von Lebensqualität! Deshalb: Windkraft ja, aber Mensch und Umwelt schonend!

Jens Mogensen
Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik und Elektronik
Neuenkirchen
Ausbildung zum Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik und Elektronik in Kiel. Seit 5 Jahren im Ruhestand. Ich lebe seit mehr als 40 Jahren in Dithmarschen und bin mittlerweile umzingelt von Windkraftanlagen (mehr als 500 WKA im Radius von 8 km). Seit einiger Zeit bin ich im Verein „Für Mensch und Natur – Gegenwind SH“ engagiert und arbeite mit im Vorstand. Die Abstände der immer größeren WKA zu den Wohnungen sind viel zu gering, deshalb trete ich für eine Vergrößerung des Abstandes WKA zur Wohnbebauung ein, Mindestabstand 10-fache Höhe (10 H).

Dr. Mathias Werner
Dipl.-Kaufmann, Finanzexperte
Kiel
Ich unterstütze die Volksinitiative, weil der geplante massive Windkraftausbau in Schleswig-Holstein eine enorme Anzahl betroffener Bürger gesundheitlich und finanziell in unvertretbarer Weise belasten wird. Die Einführung einer 10-H-Regelung bedeutet keine Abkehr von der Energiewende, sondern würde in einem vorhandenen Zeitfenster auch alternative Windkraftlösungen und andere Ansätze für erneuerbare Energien mit mehr Bürgerverträglichkeit befördern. Ein „höher, größer und dichter!“ bietet hingegen keine nachhaltige Lösung für die Energiewende.
WEITERE UNTERSTÜTZER
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Kuno Veit, Facharzt für Allgemeinmedizin
Gesundheitsgefahren ausgelöst von WKA
Die wesentlichen Gesundheitsgefahren durch WKA werden ausgelöst durch deren Optik und deren Lärm.
OPTIK:
Die sich permanent drehenden Riesenrotoren und die dazu gehörenden nächtlichen Warnblinklichter verursachen im Blickfeld der Menschen eine ununterbrochene Unruhe.
Warnblinklichter warnen vor Gefahren. Das lernt jeder Mensch im Laufe seines Lebens. Ständig auf Warnblinklichter blicken zu müssen, ist ein Stressfaktor und als solches eben nicht harmlos, sondern ungesund.‘
Die Anwohner in Windindustriegebieten werden bisher in keiner Weise vor dieser Gefahr geschützt.
LÄRM:
Die Gesundheitsgefahren durch WKA entstehen durch hörbaren Schall, tief -frequenten Schall und Infraschall.
Die Problematik der hörbaren Schallbelastung ist unumstritten. Im Deutschen Ärzteblatt 10/2011 wurden Untersuchungen veröffentlicht die nachweisen, dass Lärmbelastung von 45 dB(A) krank macht:
- Hoher Blutdruck, Herzinfarkt, Schlaganfall, Depressionen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen und Kopfschmerzen
treten messbar gehäuft auf.
Die WHO empfiehlt daher eine nächtliche Lärmgrenze von 40 dB(A). Dann müssten alle WKA in Schleswig-Holstein doppelt so weit von den Häusern entfernt stehen wie heute.
Unsere Landesregierung bleibt aber bei der alten ungesunden Lärmgrenze von 45 dB(A) und nimmt Gesundheitsschäden billigend in Kauf.
DER TIEFFREQUENTE SCHALL löst dieselben Gesundheitsstörungen aus wie der normale hörbare Schall. Tieffrequenter Schall hat jedoch das zusätzliche Problem, dass er sich kaum abschirmen lässt. D.h. wenn man sich vor normalem hörbaren Schall noch schützen kann, in dem man z.B. das Schlafzimmerfenster schließt, dringen die tieffrequenten Schallwellen fast ungedämmt und deutlich hörbar durch die Fensterscheiben. Das Schließen des Fensters bringt also nichts mehr!
Wir alle kennen dieses Phänomen, wenn z.B. ein Auto mit lauter Stereo Anlage an uns vorbei fährt… nur die WKA fährt leider nicht weiter, die bleibt die ganze Nacht und jeden Tag…
Und noch etwas: Je größer die WKA – umso mehr tieffrequenter Schall.
Besonders problematisch ist der von WKA ausgestrahlte Infraschall. Dies sind Töne, die so tief sind, dass wir sie nicht mehr hören können. Trotzdem sind sie natürlich vorhanden und haben negative Auswirkungen auf den menschlichen Körper.
Die Expertenkommission „Umweltmedizin“ im Robert-Koch-Institut hat 2007 im Bundes-Gesundheit-Blatt die Auswirkungen von Infraschall beschrieben:
– Schädigung des Gleichgewichtorgans mit Schwindel und Übelkeit (wie Seekrankheit).
– Störung von Gehirnfunktionen, die zu Störungen von Kreislauf, Atmung, Reflexen und Hormonproduktionen führen können.
– Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen.
Schwedische HNO-Ärzte haben 2016 Untersuchungen veröffentlicht, die den Infraschall mit Schwindel, Seekrankheit und Migräne in Verbindung bringen.
Vor Infraschall gibt es keinen Schutz: er durchdringt jede Hauswand! Große WKA produzieren besonders viel Infraschall. Der Mensch wird mit der Zeit eher empfindlicher gegenüber Infraschall. Eine Gewöhnung tritt offenbar nicht ein!
Der einzige Schutz ist der Abstand. Verschiedene deutsche und internationale Gremien empfehlen deshalb einen Abstand von 2 – 3km zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern.
Schleswig-Holstein aber bleibt bei 400m Abstand!!
Die Gefahren durch Windkraftanlagen sind zu einem großen Teil unbestritten (Belastung durch Warnblinklichter sowie der Lärm).
Teilbereiche, wie der Infraschall, werden – je nach Interessenlage – kontrovers diskutiert.
Aber das kennen wir ja aus den 60er und 70er Jahren. Damals wurden die Probleme der Atomkraft auch unter den Tisch diskutiert…
Dr.med. Kuno Veit
Arzt für Allgemeinmedizin, Chirotherapie und Naturheilkunde
30 Jahre Landarzt in Dithmarschen
Gemeindevertreter
Die Freien Demokraten Rendsburg-Eckernförde unterstützen die Volksinitiative für größere Abstände der Windenergieanlagen zur Wohnbebauung.
Dr. Christian Rohrbacher - Facharzt für Innere Medizin, Psychoanalyse, Traumatherapeut
Dr. Christian Rohrbacher
Facharzt für Innere Medizin, Psychoanalyse, Traumatherapeut
Eckernförde
Von Seiten der Politik und der Windindustrie wird immer wieder behauptet, der Mensch könne Infraschall (Frequenzen unter 20 Hz) nicht wahrnehmen. Dies stimmt insofern, als dass er in aller Regel diese tiefsten Frequenzen nicht HÖREN kann, sehr wohl jedoch kann der Mensch den Infraschall WAHRNEHMEN. Dafür sind ganz speziell für diese Aufgabe beschaffene Zellen im Innenohr zuständig. Dies konnten Forscher wie Salt und Lichtenhan (USA) eindeutig nachweisen. Infraschall dient evolutionär der Warnung vor existentiellen Gefahren wie einem nahenden Tsunami, bevorstehenden Erdbeben, Vulkanausbruch etc., Tiere nutzen dies bis heute, um sich in Sicherheit zu bringen. Der Mensch indes bleibt hilflos zurück, wohin sollte er auch fliehen? Zahlreiche internationale Studien (Schweden, Dänemark, USA, Portugal, Australien etc.) belegen, dass 15-20 % der Menschen, die im Umkreis von 1,5 bis 2 km zu den Windrädern (anders ausgedrückt: innerhalb des Bannkreises von 10x der Höhe der Räder) leben müssen, symptomatisch erkranken. Im menschlichen Zentralnervensystem wird eine Kaskade von Warnimpulsen in Gang gesetzt, die sich äußern im Hochschrecken aus dem Schlaf, Panikattacken, erhöhtem Pulsschlag, Blutdruckanstieg etc. mit direkten Folgen wie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen am Tage sowie Ausbildung eines Bluthochdrucks (Hypertonie). Ebenso kann das Gleichgewichtsorgan beeinträchtigt werden, was Schwindelattacken und Übelkeit zur Folge hat, ähnlich der Seekrankheit. Da die Menschen unter Dauerbeschallung leiden, Tag um Tag, Jahr um Jahr, kommt es zu einem konstanten, letztlich unumkehrbaren Anstieg der Stresshormone und einer tief verwurzelten Konditionierung der Stressreaktionsmuster im vegetativen Nervensystem. Diese chronische Stresskrankkeit hat – als wäre dies alles noch nicht genug – auch noch negative Auswirkungen auf das Immunsystem, auf die Abwehr von Krebszellen.
Als Langzeitfolgen muss bei betroffenen Anwohnern mit einem deutlichen Anstieg von Herzkreislauferkrankungen wie Schlaganfällen und Herzinfarkten sowie malignen Erkrankungen gerechnet werden.
Deshalb befürworte ich aus Sicht des verantwortungsbewussten Mediziners voll und ganz und ausdrücklich den von der Volksinitiative geforderten Mindestabstand vom 10fachen der Windkraftanlagen-Gesamthöhe zum nächstgelegenen Wohngebäude.
Dr. med Birger Heinzow - Toxikologie und Umweltmediziner
Reg.Med. Dir. a.D.
Dr. med Birger Heinzow
Toxikologie und Umweltmediziner#
ehemaliger Vorsitzender der RKI- Kommission
Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin
„Klimaschutz und Windenergie werden von mir grundsätzlich nicht in Frage gestellt, allerdings ist dabei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu beachten.
Die Nichtbeachtung von frühen Warnungen hat bis heute zu zahlreichen Problemen (z.B. durch Asbest, Formaldehyd, Blei, Dioxin usf) geführt, die durch eine rechtzeitige Beachtung des Vorsorgeprinzips im Rahmen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes vermeidbar gewesen wären. Vor 10 Jahren hat die RKI-Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ in einer Mitteilung zu Infraschall und tieffrequentem Schall darauf hingewiesen, dass es einen großen Handlungs- und Forschungsbedarf gibt:
- Optimierung der Messmethoden,
- Untersuchungen zum Auftreten von tieffrequentem Schall und seinen Wirkungsmechanismen, bei differenzierter Betrachtung von temporären und dauerhaften Einwirkungen,
- Durchführung methodisch belastbarer epidemiologischer Untersuchungen zur Quantifizierung möglicher Wirkungen (insbesondere nach Langzeitexposition) sowie zur Identifizierung von betroffenen Bevölkerungsgruppen.
Das ist bisher in Deutschland bedauerlicherweise nicht ausreichend umgesetzt worden, während gleichzeitig die Klagen über gesundheitliche Probleme von Anwohnern durch Emissionen von Windkraftanlagen zunehmen, die nahelegen, dass die im Bundesimmissionschutz festgelegten Kriterien dem Gesundheitsschutz nicht ausreichend Rechnung tragen.
Inzwischen liegen hinreichende Erkenntnisse vor, dass eine sensorische Wahrnehmung trotz Einhaltung bestehender Schwellenwerte möglich ist, da es in der Bevölkerung einen signifikanten Anteil an Personen gibt, die empfindlich auf tieffrequenten Schall reagieren, und von einer Sensibilisierung gegen tieffrequente Lärmbelästigungen ausgegangen werden muss.
Da im Gegensatz zum normalen Hörbereich kaum gesicherte Erkenntnisse über adverse Wirkungen von tieffrequentem Schall vorliegen, existiert derzeit kein wissenschaftlich gesundheitlich begründeter Grenzwert für tieffrequente Emissionen im Umfeld von Windkraftanlagen, der Infraschall, tieffrequenten Schall und die Belästigungswirkung durch das rhythmische Rotorblattschlagen berücksichtigt.
Da Belästigung durch tieffrequenten (periodischen) Schall ein ernst zu nehmendes gesundheitliches Problem ist, müssen die bestehenden Wissenslücken dringend durch Forschung geschlossen werden. Solange dieser Mangel nicht behoben ist, muss aus umweltmedizinischen Sicht durch eine Abstandsregelung das Vorsorgeprinzip zur Anwendung kommen
Ich unterstütze deshalb die Volksinitiative zu einer Abstandsregelung, die die Größe der Anlage berücksichtigt.“
Für größere Abstände zwischen
Wohnhäusern und Windkraftanlagen
Immer mehr und immer größere Windkraftanlagen – Es reicht!
Die Energiewendepolitik der rot- grünen Landesregierung von SchleswigHolstein setzt in erster Linie auf die Erzeugung von Windstrom. Dabei werden die Windkraftanlagen, die im ganzen lande gebaut werden, immer größer {bis zu 200m hoch). Die Schutzabstände zwischen Windkraftanlagen und Häusern, in denen Menschen leben, werden nicht größer.
Vernichtung von Lebensqualität
Der rotierende Flügelschlag der Windräder verursacht ein harsches rhythmisches Rauschen. Die Betriebsgeräusche der Rotoren gleichen einem dumpfen Grollen. Der Lärm währt Tag und Nacht – der hörbare wie der unhörbare (Infraschall). Er vernichtet Lebensqualität. Er gefährdet die Gesundheit. Wenn die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind, stellt der Lärm für den Bürger eine unzumutbare Belastung dar.
Willkür statt Gleichbehandlung
Die Grenzen des Zumutbaren bestimmt die Politik. Für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) sind in Schleswig-Holstein geringere Abstände zur Wohnbebauung vorgeschrieben als im gesamten übrigen Bundesgebiet: 800m zu Siedlungsbereichen, 400m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen. In Bayern entspricht die Grenze des Zumutbaren der zehnfachen Höhe einer WKA(10H).
Fahrlässige Gefährdung des Bürgers
Für die Genehmigung einer Windkraftanlage muss dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Blmsch) zufolge die voraussichtliche Lärmbelästigung in den nächstgelegenen Wohnbereichen ermittelt werden. Dabei kommt eine Prognosegleichung zur Anwendung, die für Schallquellen bis zu einer Höhe von 30m entwickelt wurde. Die Genehmigungen erfolgen also wissentlich auf der Basis fehlerhafter Berechnungen. Die Messvorschriften bei laufendem Betrieb (TA-Lärm) sind unzureichend.
Selbst der Normenausschuss*stellt fest: ,,Für die Prognose von Immissionspegeln von Windkraftanlagen gibt es kein nationales Regelwerk, das ohne Einschränkungen bzw. Modifizierungen oder Sonderregelungen auf die Schallausbreitung dieser hochliegenden Quellen anwendbar ist.“
Gemessen wird zudem nur innerhalb eines bestimmten Frequenzbereichs. Der Infraschall, der jedes Mauerwerk durchdringt, wird nicht erfasst.
*Normen-Ausschuss NA 001-02-03-19 UA „Schallausbreitung im Freien“
Symptome geschädigter Anwohner
Schall und Infraschall wirken als Stressfaktoren auf den menschlichen Organismus. In unmittelbarer Nachbarschaft von Windkraftanlagen klagen die Anwohner über Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit, Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, verminderte Konzentrationsfähigkeit und vieles mehr.
Vorsorgepflicht der Landesregierung
Windkraft macht die Anwohner krank. Es liegen keine Forschungsergebnisse vor, die das Gegenteil belegen. Daher ist die Landesregierung per Amtseid verpflichtet, für die Gesundheit der Bürger Vorsorge zu tragen, „Schaden von ihm {dem Volk) zu wenden“ (Verfassung Schleswig-Holstein, Art. 35).
Unsere Forderung:
Größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern
GESETZESENTWURF
Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichtigung größerer Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern § 1 Änderung des Gesetzes über die Landesplanung des Landes Schleswig-Holstein (LaplaG)
Das Gesetz über die Landesplanung (LaplaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.02.1996 (GVOBl. 1996, 232), zuletzt mehrfach geändert durch das Gesetz vom 22.05.2015 (GVOBl. S. 132), wird wie folgt geändert:
- § 2 Abs. 1 S. 2 wird geändert wie folgt: Es wird folgende Ziffer 4 neu eingefügt: „4. grundsätzlich ein Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung vom 10fachen der Anlagenhöhe (10H), mindestens aber 1000 m eingehalten werden kann; hierdurch soll die Vorsorge für die Gesundheit der Anwohner sichergestellt und die Akzeptanz dieser infolge der erstrebten Energiewende erforderlichen Raumnutzungen verbessert werden.“
- § 5 wird geändert wie folgt: Es wird folgender Absatz 3a neu eingefügt: „(3a) Bei Gebietsausweisungen im Sinne von § 8 Abs. 7 ROG für Windenergieanlagen, soll ein Abstand der Anlagen vom 10 fachen ihrer Höhe (10H) zur Wohnbebauung, mindestens aber 1000 m erwogen werden.“
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am …. in Kraft.
Begründung:
Dem Entwurf liegt die politische Erkenntnis zugrunde, dass angesichts sich stetig fortentwickelnder technischer Möglichkeiten insbesondere Anlagenhöhe und Rotordurchmesser von Windenergieanlagen (WEA) enorm ansteigen und solchermaßen begünstigt durch die besonderen topographischen Verhältnisse im Flächenland Schleswig-Holsteins WEA weithin sichtbar sind, folglich ihre Raumbedeutsamkeit exponentiell ansteigt. Dem können die Vorgaben der für die Genehmigungsverfahren für Errichtung und Betrieb der WEA anzuwendenden Vorschriften des BImSchG nicht Rechnung tragen. Ein Ausgleich der Interessenlagen kann durch die befriedigende Wirkung einheitlicher raumplanerischer Abstandsgestaltung im ganzen Land erfolgen. Denn die Abstände zwischen Wohnbebauung und WEA tragen entscheidend zur Akzeptanz bei. Dabei kann das LaplaG eine Richtschnur vorgeben, welche letztlich bei der Erstellung der Raumordnungspläne abzuwägen und das Ergebnis dieser Abwägung einzuarbeiten ist.
Mehr zur juristischen Einordung des Gesetzesentwurfes

Gesetzestext Abstandsregelung und rechtliche Einordnung
AKTUELLES
Am 4. Dezember 2017 haben die Vertrauenspersonen der Volksinitiative für größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung weit über 25.000 Unterstützerunterschriften zusammen mit dem Gesetzesentwurf an den Vizepräsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags, Rasmus Andresen übergeben.
Allen fleißigen, unermüdlichen Unterschriftensammlern sagen wir herzlichen Dank. Ebenso danken wir für den überwältigenden positiven Zuspruch, den unsere Volksinitiativen erfahren haben. Wir sind zuversichtlich, dass das politische Signal im Landtag ankommen wird.
Irland: Ein Präzedenz-Urteil zur Abstandsregelung bei Windkraftanlagen
Irland: Ein Präzedenz-Urteil zur Abstandsregelung bei Windkraftanlagen
http://ruhrkultour.de/irland-ein-praezedenz-urteil-zur-abstandsregelung-bei-windkraftanlagen/
DER UNTERSCHRIFTENBOGEN ALS PDF ZUM DOWNLOAD
Bitte drucken Sie die Sammel- und Einzelunterschriftenbögen doppelseitig aus, so dass der Gesetzestext jeweils auf der Rückseite ist. Wir empfehlen die Sammlung der Unterschriften. Bögen für Einzelunterschriften sollten bei einer Sammlung als Option bereit gehalten werden.
Die Rücksendung von unterschriebenen Bögen sollte so schnell wie möglich erfolgen.


MATERIAL
A1 PLAKAT
FLYER
AUFKLEBER
SPENDENAUFRUF
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Gegenwind Schleswig-Holstein
IBAN DE55 2189 0022 0002624559
Dithmarscher Volks- und Raiffeisenbank eG
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